Hausordnung

§ 1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patientinnen und Patienten mit der Aufnahme in das Gesundheitszentrum St. Vincenz. Für Besucherinnen, Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich.


§ 2 Aufenthalt der Patientinnen und Patienten

  1. Die Patientinnen und Patienten werden gebeten, sich während der ärztlichen Visiten sowie während der Essens- und der Ruhezeiten in ihrem Zimmer aufzuhalten.
  2. Patientinnen und Patienten, die sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten, sind angehalten, geeignete Kleidung zu tragen.
  3. Patientinnen und Patienten mit übertragbaren Krankheiten dürfen das Krankenzimmer nur mit Genehmigung der Ärzteinnen und Ärzte verlassen.
  4. Der Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Krankenhauses ist grundsätzlich nicht gestattet.
  5. Patientinnen und Patienten, die das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen, benötigen eine Erlaubnis ihrer Ärztin beziehungsweise ihres Arztes.

§ 3 Verhalten

  1. Der Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patientinnen und Patienten ein besonderes Maß an Rücksichtnahme sowie ein besonderes Verständnis.
  2. Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind zu befolgen.
  3. Im gesamten Krankenhaus und den Außenbereichen besteht ein gesetzliches Rauchverbot.
  4. In Verbindung mit Medikamenten kann Alkohol zu erheblichen Nebenwirkungen führen. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass der Genuss von alkoholischen Getränken in unserem Krankenhaus und den Außenbereichen untersagt ist.
  5. In Ihrem Zimmer befindet sich ein Fernsehgerät. Bitte nehmen Sie bei der Benutzung Rücksicht auf Ihre Mitpatienten, da nur ein Gemeinschaftsfernseher zur Verfügung steht. Während der Ruhezeiten raten wir Ihnen, im Sinne Ihrer Erholung auf Radio oder Fernsehen gänzlich zu verzichten.
  6. Der Anschluss privater Geräte (zum Beispiel Wasserkocher, eigene Radio- und Fernsehgeräte) ist in unserem Krankenhaus nicht erlaubt. Auch das Laden von Smartphones, Tablets und Laptops ist nur mit Rücksprache mit dem Pflegepersonal gestattet. Während des Ladevorgangs ist das Gerät im Blick zu behalten.  Ausgenommen hiervon sind Geräte, die der Körperpflege dienen (beispielsweise Rasierapparate) und medizinisch notwendige Geräte.

§ 4 Verwahrung eingebrachter Gegenstände

  1. Für die Beschädigung eingebrachter Gegenstände durch das Krankenhauspersonal haftet das Krankenhaus nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit.
  2. Bitte bringen Sie keine Wertgegenstände oder größere Geldbeträge mit ins Krankenhaus.

§ 5 Krankenhauseinrichtung

  1. Die Einrichtung des Krankenhauses ist von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen sowie die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten ist nicht gestattet. Aufzüge und andere Transporteinrichtungen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend benutzt werden.

§ 6 Heil- und Arzneimittel

Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Kranken von den Ärzten*innen und Ärzten oder – auf ärztliche Anweisung – durch die Pflegenden verabreicht.  
Bitte stimmen Sie die Einnahme anderer Heil- und Arzneimittel als die im Krankenhaus verordneten Mittel mit Ihrem Krankenhausarzt ab.  


§ 7 Verpflegung

  1. Die Verpflegung der Patientinnen und Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (zum Beispiel bei einer Diät).
  2. Klären Sie bitte im Voraus, ob gegebenenfalls mitgebrachte Speisen und Getränke mit Ihrer Behandlung in Einklang sind und besprechen Sie sich diesbezüglich mit den Stationsleitungen oder Ihren Stationsärztinnen und -ärzten. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.

§ 8 Besuche

  1. Um die nächtliche Ruhe zu gewährleisten, sind Besuche zwischen 10 Uhr und 18 Uhr möglich und erwünscht. Ausnahmen sind bitte mit dem Stationspersonal zu regeln.
  2. Nicht gestattet sind Besuche
    • bei Kranken mit übertragbaren Krankheiten,
    • durch Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten bestehen,
    • durch betrunkene Personen,
    • durch Personen die unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
  3. Um der Genesung aller Patientinnen und Patienten Genüge zu tun, halten wir eine maximale Besucherzahl von drei pro Patient für sinnvoll und praktikabel. Sollten sich andere Patientinnen oder Patienten durch größere Besuchergruppen gestört fühlen, ist das Stationspersonal aufgefordert und ermächtigt, regulierend einzugreifen.

§ 9 Postsendungen

Postsendungen werden von der Station entgegengenommen und den Kranken ausgehändigt: Bei Sendungen, für welche die Post Empfangsbestätigungen verlangt, wird entsprechend den postalischen Bestimmungen verfahren.  


§ 10 Filmaufnahmen etc. 

Film-, Fernseh-, Ton-, Video-, und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Krankenhausverwaltung sowie der dargestellten Personen.  


§ 11 Verbot von Sammlungen, gewerblicher und parteipolitischer Betätigung

Werben, Hausieren, Betteln, das Abhalten von Sammlungen und parteipolitische Betätigung sind im gesamten Krankenhausbereich untersagt.  


§ 12 Beschwerden / Anregungen

  1. Die Patient*innen können sich mit Wünschen, Anregungen oder Beschwerden an den Stationsarzt beziehungsweise an die Leitung des Pflegebereichs wenden oder den Patientenfragebogen nutzen.

§ 13 Hausrecht

  1. Der Geschäftsführer oder von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus.
  2. Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen und Besuchende können bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung und gegen die auf dem Krankenhausgelände geltenden Verkehrsregelungen des Krankenhauses beziehungsweise des Geländes verwiesen werden.
  3. Für die vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.

§ 14 Entlassung

  1. Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und anderes Eigentum des Krankenhauses an den Verleiher zurück zu geben. Bei Rückfragen steht die Pflegebereichsleitung zur Verfügung.
  2. Denken Sie auch daran, die Zuzahlung zu den Krankenhauskosten zu begleichen. Sie bekommen dazu eine Rechnung nach Ihrem Aufenthalt auf dem Postweg zugestellt.  

§ 15 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Neben dieser Hausordnung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Aushang) gültig.